Die Bitterkeiten des „Judensterns“

Unter den zahllosen Diskriminierungen und Demütigungen gegenüber Jüdinnen und Juden in der Nazizeit nimmt die „Polizeiverordnung über die Kennzeichnung von Juden“ vom September 1941 eine besondere Stellung ein. Sie verpflichtete alle Jüdinnen und Juden, in der Öffentlichkeit einen gelben Aufnäher mit der Aufschrift „Jude“ auf der linken Brustseite ihrer Kleidung zu tragen, den sogenannten „Judenstern“. Es war ein Missbrauch des „Davidsterns“, eines wichtigen jüdischen Symbols. Die Träger wurden damit leicht zum Ziel antisemitischer Demütigungen und Angriffe.

Viktor Klemperer hat in seinen Tagebüchern viele Beispiele notiert, was das Tragen des „Judensterns“ für ihn bedeutete. „Alle Einzelfelder reichen nicht aus, die Bitterkeiten des Judensterns zu notieren“, schreibt er. Sebastian Perels vom Jungen Theater Eschwege las nun aus Klemperers „LTI – Lingua Tertii Imperii“. In diesem Buch analysiert der Literaturwissenschaftler Victor Klemperer (1881-1860) sehr feinsinnig und eindrucksvoll die Sprache des Dritten Reiches. Cassian Lier von der Musikschule Werra-Meißner ergänzte die Lesung durch einfühlsame Gitarrenmusik.

Cassian Lier (links) und Sebastian Perels

Martin Arnold vom Verein der Freundinnen und Freunde jüdischen Lebens im Werra-Meißner-Kreis berichtete, dass alle noch in Abterode lebenden jüdischen Personen am 20. Oktober 1941 um 6 Uhr zu einem Appell antreten mussten. Dabei wurde ihnen die Polizeiverordnung zum Tragen des „Judensterns“ eingeschärft. Laura Wallmann erzählte von Abraham Hesse aus Hebenshausen, der denunziert und angezeigt wurde, weil er einmal in der Öffentlichkeit keinen „Judenstern“ getragen hatte.

Im Lern- und Gedenkort Synagoge Abterode sind zahlreiche weitere Beispiele für die Ausgrenzung und Demütigung von Jüdinnen und Juden in der Region Werra-Meißner dokumentiert. Besuche und Führungen können unter info@synagoge-abterode.de verabredet werden.